Ausbildungskonzept der Grundschule Bargenstedt - Schafstedt

Das Kollegium der Grundschule Bargenstedt - Schafstedt erklärt sich bereit, Ausbildungs- und Praktikumsplätze bereit zu stellen.

An unserer Schule bilden wir Grund- und Hauptschullehrer/-innen in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch im Bereich der Grundschule aus.

Die kooperierende weiterführende Schule ist die Gemeinschaftsschule in Meldorf. Die Ausbildung beginnt am jeweils am 1. Februar oder am 1. August und dauert eineinhalb Jahre und setzt sich zusammen aus dem eigenverantwortlichen Unterricht (sowohl in der Grundschule, als auch in der weiterführenden Schule), der Teilnahme an Ausbildungsmodulen, der schriftliche Hausarbeit und der abschließende Prüfung.

Wir sehen es als eine unserer Aufgaben an, junge Lehrerinnen und Lehrer auf ihre berufliche Tätigkeit vorzubereiten und auszubilden.

 

Bedeutung für das Kollegium

  • Die LiV (Lehrkraft im Vorbereitungsdienst) wird als neue Kollegin / neuer Kollege fest in das Kollegium aufgenommen und nimmt an allen Kollegiumsveranstaltungen teil.
  • Der LiV werden die Klassenstufen zur Verfügung gestellt, die zur Erfüllung der Ausbildungsstandards notwendig sind. Sie übernimmt ggf. die Funktion einer Klassenlehrerin / eines Klassenlehrers. Die kooperierende weiterführende Schule ist die Gemeinschaftsschule Meldorf. Erste Gespräche sind geführt worden. Dabei wurde eine Zusammenarbeit im Sinne von festen eigenverantwortlichen Unterrichtszeiten und/oder Hospitation / Teilnahme an Projekten etc. angebahnt.
  • Die LiV wird gemeinsam von allen Kolleginnen und Kollegen unterstützt und auf den schulischen Alltag vorbereitet.
  • Bei Problemen der schulinternen Organisation stehen die Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung.
  • Die LiV wird ggf. auf Klassenfahrten als Begleitung eingesetzt.
  • Sie/Er wird zu Elternabenden und Elterngesprächen hinzugebeten.
  • Es erfolgt eine Unterstützung bei Konfliktgesprächen.
  • Die LiV wird in alle außerschulischen Aktivitäten eingebunden (Sportfeste, Ausflüge usw.).
  • Die LiV nimmt aktiv am Schulleben teil.

 

Bedeutung für die Ausbildungslehrkräfte

  • Die Ausbildungslehrkräfte haben an den angebotenen und erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen.
  • Die Ausbildungslehrkräfte arbeiten zusammen, beraten sich in allen Fragen der Ausbildung und tauschen sich regelmäßig aus.
  • Sie führen im ersten Vierteljahr ein Orientierungsgespräch mit der LiV. Dieses wird schriftlich festgehalten.
  • Die Ausbildungslehrkräfte begleiten die LiV regelmäßig eine Stunde pro Woche im eigenverantwortlichen Unterricht und führen Beratungsgespräche, dabei berücksichtigen sie die Erfüllung der Ausbildungsstandards.
  • Die Ausbildungslehrkräfte verschaffen sich einen Überblick über die geleisteten Unterrichtsstunden, indem sie die Unterrichtsvorbereitungen der LiV sammeln.
  • Die Ausbildungslehrkräfte bieten der LiV ein bis zwei Stunden pro Woche als Hospitationsstunden in ihrem Unterricht an.
  • Die Ausbildungslehrkräfte stehen der LiV mindestens eine Stunde pro Woche für Beratung zur Verfügung.
  • Sie beraten die LiV bei der Anfertigung der Hausarbeit.
  • Die Ausbildungslehrkräfte nehmen an Beratungsbesuchen der Studienleiterin / des Studienleiters teil.
  • Sie informieren die Schulleitung über den Ausbildungsstand der LiV.
  • Sie arbeiten mit den Mentorinnen/Mentoren der kooperierenden Gemeinschaftsschule Meldorf zusammen.

 

Bedeutung für die Lehrkraft in Ausbildung

  • Die LiV wird in 10 Wochenstunden eigenverantwortlichem Unterricht pro Schuljahr eingesetzt. Ausnahmen gelten bei Teilzeitregelungen.
  • Im eigenverantwortlichen Unterricht wird die LiV von den Ausbildungslehrkräften und der Schulleitung besucht, beraten und unterstützt. In diesem Zusammenhang legt die LiV den Ausbildungslehrkräften Unterrichtsvorbereitungen vor. Die Form dieser Vorbereitungen wird nach Absprache mit der Ausbildungslehrkraft festgelegt.
  • Die LiV hospitiert regelmäßig ein bis zwei Stunden pro Woche im Unterricht der Ausbildungslehrkräfte.
  • Die LiV hat pro Woche je eine feste Besprechungsstunde mit den beiden Ausbildungslehrkräften.
  • Im ersten Vierteljahr führt die LiV ein Orientierungsgespräch mit den beiden Ausbildungslehrkräften, in dem die weitere Zielsetzung der persönlichen Position der LiV protokolliert wird. Ein zweites Orientierungsgespräch erfolgt im zweiten/dritten Halbjahr der Ausbildung.
  • Die LiV erhält die Möglichkeit nach Absprache eigenverantwortlichen Unterricht, Hospitationen, Teilnahme an Projektwochen, Klassenfahrten, Schulveranstaltungen usw. mit der kooperierenden Gemeinschaftsschule Meldorf wahrzunehmen.
  • Die LiV wird als Teil des gesamten Kollegiums gesehen und nimmt am gesamten Schulleben teil.
  • Die LiV wird angehalten, sich mit anderen LiVs auszutauschen.
  • Der LiV werden Möglichkeiten geboten, auch außerunterrichtliche Erfahrungen im Schulleben zu machen (Elternabend, Klassenfahrten usw.).
  • Die LiV nimmt ggf. an der Fortschreibung und Evaluation des Schulprogramms und der Schulentwicklung teil.

 

Beurteilung

Um eine prozessorientierte dienstliche Beurteilung abgeben zu können, verschafft sich die Schulleitung durch regelmäßige Gespräche mit der LiV, den Ausbildungslehrkräften, weiteren Kolleginnen und Kollegen sowie durch Unterrichtsbesuche (mindestens ein Besuch pro Quartal) Kenntnisse über den Ausbildungsstand und die Entwicklung der LiV. Zu diesem Unterrichtsbesuch fertigt die LiV einen erweiterten Unterrichtsentwurf an.

Zu Beginn des dritten Ausbildungshalbjahres besprechen die Schulleiterin / der Schulleiter, die LiV und ihre Ausbildungslehrkräfte sowie die Lehrkräfte der kooperierenden Gemeinschaftsschule Meldorf die Kriterien, aus denen die spätere dienstliche Beurteilung durch die Schulleiterin / den Schulleiter basiert. Die Beurteilungskriterien beziehen sich auf die Ausbildungsstandards und eventuelle besondere Schwerpunkte, die zuvor festgelegt worden sind (Klassenleitungstätigkeiten, Unterricht in oder Leitung einer Integrationsklasse usw.). Die Kriterien und deren Erfüllung sind auch Gegenstand der regelmäßigen Gespräche zwischen der Schulleitung und der LiV.

 

Evaluation

Die Evaluation erfolgt zunächst intern durch Rückmeldung der LiV, der Ausbildungslehrkräfte, des Kollegiums und der Schulleitung nach der 2. Staatsprüfung.